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   BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05   

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https://dejure.org/2007,11782
BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05 (https://dejure.org/2007,11782)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05 (https://dejure.org/2007,11782)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 2 BvR 2124/05 (https://dejure.org/2007,11782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gesetzgebers zur Schaffung von Rechtsmittelzügen; Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss; Verstoß des Gerichts gegen die Berücksichtigungspflicht

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 522 Abs. 2, 3
    Verfassungsmäßigkeit der Verwerfung der Berufung durch einstimmigen Beschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Denn aus dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes ergibt sich weder eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Schaffung von Rechtsmittelzügen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 89, 381 ; speziell zu § 522 Abs. 2 und 3 ZPO: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 1108/02 -, NJW 2003, S. 281) noch folgt hieraus ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Mündlichkeit (vgl. BVerfGE 5, 9, 60, 175 ; 89, 381 jeweils zu Art. 103 Abs. 1 GG).

    Ein Handlungsermessen räumt die Vorschrift dem Gericht nicht ein (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 2002 - 2 BvR 1108/02 - NJW 2003, S. 281; auch Musielak, ZPO, 5. Aufl., 2007, § 522 Rn. 20; Zöller, ZPO, 26. Aufl., 2007, § 522 Rn. 31 jeweils mit zahlreichen Nachweisen).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeits- und Prozessnormen im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind, die Verfahrensvorschrift also willkürlich und unrichtig angewandt worden ist (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Denn die verwendeten Begriffe lassen sich mithilfe anerkannter juristischer Auslegungsmethoden ohne weiteres konkretisieren (vgl. BVerfGE 95, 322 ; speziell zu § 522 Abs. 2 ZPO: BVerfGK 4, 83 ).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Ob die Verfassungsbeschwerde auch insoweit - mangels Beschwerdeberechtigung - unzulässig ist, als die Beschwerdeführerin eine Verletzung ihres Rechtes auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG geltend macht, kann offen bleiben (vgl. BVerfGE 39, 302 ; 61, 82 ; 107, 299 zur Beschwerdeberechtigung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Ob die Verfassungsbeschwerde auch insoweit - mangels Beschwerdeberechtigung - unzulässig ist, als die Beschwerdeführerin eine Verletzung ihres Rechtes auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG geltend macht, kann offen bleiben (vgl. BVerfGE 39, 302 ; 61, 82 ; 107, 299 zur Beschwerdeberechtigung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt eine Pflicht der Gerichte, die Verfahrensbeteiligten über den dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sach- und Streitstand in Kenntnis zu setzen und ihnen hinreichend Gelegenheit zu geben, sich vor Erlass einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Sache zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Denn aus dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes ergibt sich weder eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Schaffung von Rechtsmittelzügen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 89, 381 ; speziell zu § 522 Abs. 2 und 3 ZPO: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 1108/02 -, NJW 2003, S. 281) noch folgt hieraus ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Mündlichkeit (vgl. BVerfGE 5, 9, 60, 175 ; 89, 381 jeweils zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    In der Sache rügt die Beschwerdeführerin auch hiermit einen Verstoß gegen das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 GG, auf das sie sich als juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde nicht berufen kann (vgl. zum Ganzen: BVerfGE 21, 362 ; 75, 192 ; auch Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand: Januar 2005, § 90 Rn. 160).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt eine Pflicht der Gerichte, die Verfahrensbeteiligten über den dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sach- und Streitstand in Kenntnis zu setzen und ihnen hinreichend Gelegenheit zu geben, sich vor Erlass einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Sache zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    In der Sache rügt die Beschwerdeführerin auch hiermit einen Verstoß gegen das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 GG, auf das sie sich als juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde nicht berufen kann (vgl. zum Ganzen: BVerfGE 21, 362 ; 75, 192 ; auch Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand: Januar 2005, § 90 Rn. 160).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

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